Leistungen

Ihre Anwälte in Duisburg für das Arbeitsrecht

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Wir bieten Ihnen in unserer Kanzlei ein umfangreiches Leistungsspektrum in der Rechtsberatung. Im Folgenden können Sie sich ausführlich über unsere einzelnen Leistungen informieren. Bei persönlichen Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!

Arbeitsrecht

Wir sind tätig in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche Kündigungsschutzrecht, Arbeitsvertragsrecht, Mutterschutzrecht, Schwerbehindertenrecht und Recht der betrieblichen Altersversorgung. Dabei tragen wir auch den praktisch häufigen Überschneidungen mit dem Dienstvertrags-, Handelsvertreter- und Sozialrecht Rechnung. Zu unseren Mandanten gehören Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten. Darüber hinaus sind wir selbstverständlich auch rein beratend und vertragsgestaltend für Sie tätig.
Unsere Leistungen erstrecken sich je nach Interessenlage auch über die folgenden Bereiche:
  • Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
  • Abfindungsoptimierung
  • Prüfung, Vorbereitung und Abschluss von Aufhebungsverträgen, Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen (Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld,Urlaub, Arbeitszeugnis)
  • Abmahnungen
  • Umsetzung, Versetzung, Eingruppierung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Fragen der Arbeitnehmerhaftung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Rechte Schwerbehinderter im Betrieb
  • Verhalten bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Mobbing, Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz
  • Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung
  • Fragen der Altersteilzeit
  • Arbeitsvertragsgestaltungen (Befristungsmöglichkeiten, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Vergütungsmodelle und Anreizsysteme, Fragen des Direktionsrechts, Arbeitnehmerhaftung, Dienstwagen)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeiternehmermitbestimmung (Betriebsratswahlen, Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen)
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebsübergang
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Kurzarbeit
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Familienrecht

Der Fachbereich Familienrecht umfasst die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht. Unsere Leistungen bestehen in der Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen, der Stellung von Anträgen, der Führung von Verfahren sowie der bundesweiten gerichtlichen Vertretung vor den Familiengerichten. Zur Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten bundesweit selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht.
Wir beraten und vertreten Sie bei nachfolgenden Angelegenheiten:
  • Scheidungs- und Verbundverfahren
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
  • Zugewinn
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Hausratverfahren
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Eheverträge
  • Vorläufiger Rechtsschutz
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Verfahrensbeistandschaft für Kinder und Jugendliche

Durch ihre fachliche Qualifikation und entsprechende Weiterbildungen ist Frau Rechtsanwältin Gündemir-Coskun seit 2009 als berufsmäßiger Verfahrensbeistand tätig. Da es den Eltern bei Streitigkeiten im Bereich der Sorge oder des Umgangs oft schwerfällt, die Interessen ihres Kindes nicht aus den Augen zu verlieren, vertritt sie bei Gericht als „Anwältin“ für Kinder und Jugendliche (Verfahrensbeiständin) deren Interessen.
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Strafrecht

Rechtsanwälte Coskun verteidigen Sie engagiert und konsequent in allen strafrechtlichen Verfahrensabschnitten.

Vermeiden Sie Fehler im Ermittlungsverfahren!

Im Strafverfahren können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Erfolgen Verhaftung oder Durchsuchungsmaßnahmen an Wochenenden oder in den Nachtstunden, so stellt dies die Betroffenen vor nahezu unlösbare Probleme. Denn kann erst am folgenden Werktag ein Strafverteidiger erreicht werden, ist es für eine effektive Verteidigung oftmals zu spät. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen meist im Ermittlungsverfahren.

Ohne eine frühzeitige Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich wäre. Lassen Sie sich daher bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten.
Typische Verfahrenssituationen im Strafrecht sind insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Durchsuchung
  • Sicherstellung
  • Beschlagnahme
  • Arrest
  • Beschwerde
  • Beschuldigtenvernehmung
  • Anhörungsbogen
  • Erkennungsdienst
  • Gegenüberstellung
  • Blutentnahme
  • Speichelprobe
  • Sachverständiger
  • Haftbefehl
  • Unterbringung
  • Haftprüfung
  • Haftbeschwerde
  • Akteneinsicht
  • Anklageschrift
  • Bußgeldbescheid
  • Strafbefehl
  • Einspruch



  • Wiedereinsetzung
  • Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht
  • Nebenklage
  • Adhäsionsverfahren
  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe
  • Bewährung
  • Einziehung
  • Punkte
  • Fahrverbot
  • Fahrerlaubnisentzug
  • Sperrfrist
  • Berufung
  • Revision
  • Verfassungsbeschwerde
  • Menschenrechtsbeschwerde
  • Strafvollstreckung
  • Halbstrafe
  • Gnadengesuch
  • Auslieferung
  • Wiederaufnahme
Daher gilt unsere Empfehlung für jedes Strafverfahren:

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit uns!

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, übernehmen wir auch Mandate als Pflichtverteidiger.
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Mietrecht

Der Fachbereich Mietrecht umfasst die Bearbeitung von Fällen im Bereich des Wohnraummietrechts als auch im Gewerberaummietrecht. Neben der Erstellung und Gestaltung vom Mietverträgen erstrecken sich unsere Leistungen auf Streitigkeiten in folgenden Bereichen:
Folgende Beratungsgebiete stellen einen Ausschnitt unserer Leistung dar:
  • Beratung und Vertretung bei Mietstreitigkeiten
  • Abwehr und Durchsetzung von Mietminderungen
  • Beratung hinsichtlich Mietkaution
  • Durchsetzung oder Abwehr von Kündigungen
  • Beratung und Vertretung bei Räumungsklagen
  • Vermieterschutz
  • Mieterschutz
  • Beratung zu mietrechtlichen Problemen bei Renovierung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Eigenbedarfskündigungen oder Verwertungskündigungen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, Gewährleistungsansprüchen oder Garantieansprüchen (Inkasso, Forderungseinzug).
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Wohnungseigentumsrecht

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen hinsichtlich der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Themen haben:
  • Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
  • Teilungserklärung
  • Wohnungseigentümerversammlung
  • WEG-Verwaltung
  • Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Instandhaltung und Baumaßnahmen
  • WEG-Beschlüsse und deren Anfechtung
  • Überprüfung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen
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Verkehrsrecht

Der Fachbereich Straßenverkehrsrecht umfasst die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Verkehrszivilrechts sowie Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Unsere Leistungen bestehen in der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen und Leistungen, der Stellung von Anträgen, der Führung von Verfahren sowie der bundesweiten gerichtlichen Vertretung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen nachfolgend aufgelisteten Angelegenheiten:
  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrshaftungsrecht (Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen)
  • Schmerzensgeld
  • Schadenersatz für Sach- und Personenschäden
  • Wertminderung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Nutzungsausfall
  • Kostenpauschale
  • Gutachterkosten
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Versicherungsrecht, insbesondere Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung- Personenversicherungsrecht
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Recht der Fahrerlaubnis

Zur Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung.

Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten bundesweit selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht.

Internationales

In diesem Bereich stellen sich im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:
  • Warenhandel und Dienstleistungen im internationalen Wirtschaftsverkehr (wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Kauf- und sonstiges Vertragsrecht, Dienstleistungen v.a. Transportwesen, Schutz des geistigen Eigentums)
 
Internationales Wirtschaftsrecht

Herr Coskun steht ferner ausländischen Unternehmen, insbesondere türkischer Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen in Deutschland eingegangen sind, beratend zur Seite. Insbesondere übernimmt Herr Coskun die anwaltliche Vertretung der Unternehmen vor den deutschen Gerichten.

Wir sind gerne für Sie da – Kontaktieren Sie uns unter
0203 9351571, um sich beraten zu lassen!

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